Recht und Regulierung

Rechtliche und regulatorische Anforderungen

 
 
 
 
 
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs der Bank. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken. Guthaben der BZ Bank Aktiengesellschaft sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detailliertere Informationen auf www.esisuisse.ch
 
 
über die Bekanntgabe von Kundendaten im Zahlungsverkehr, bei Wertschriften und anderen Transaktionen im Zusammenhang mit SWIFT

Liste der AIA-Partnerstaaten

Die Liste enthält die AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Sie wird regelmässig aktualisiert und ist massgebend gegenüber den Listen der OECD.

Kontakt Ombudsstelle

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

Telefon 043 266 14 14
Link zum Schweizerischen Bankenombudsman
 
Egglirain 15
8832 Wilen
Schweiz
Telefon
044 786 61 11
Telefax
044 786 61 15
www.bzbank.ch